Jedes Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Zum einen sollen Kinder frei und geschützt, angeleitet und losgelassen mit Kindern ihres Alters spielen und leben können, zum anderen sollen Eltern die Möglichkeit bekommen, Beruf und Familie besser koordinieren zu können.
Das Land Nordrhein-Westfalen, die Kreise und Städte sowie die Träger der Einrichtungen finanzieren die Tageseinrichtungen für Kinder. Die Kosten erfordern einen erheblichen Einsatz von Steuermitteln. Deshalb ist es erforderlich, Elternbeiträge zu erheben.
Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) i.V.m. der Elternbeitragssatzung des Kreises Steinfurt haben die Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Beiträge zu den Jahresbetriebskosten zu leisten. Das Verfahren zur Festsetzung und die Höhe der Elternbeiträge hat der Kreis Steinfurt in seiner Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege geregelt. Er hat die Städte und Gemeinden damit beauftragt, die Elternbeiträge im Namen des Kreises festzusetzen.
Der Beitrag richtet sich nach dem Jahreseinkommen der Eltern bzw. des Elternteils, bei dem das Kind wohnt. Hinweise hierzu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Die verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen ist auszufüllen und mit den Einkommensnachweisen einzureichen. Der Berechnungsbogen kann beigefügt werden.
Ohne ausreichende Nachweise bzw. Angaben zur Einkommenshöhe wird der höchste Elternbeitrag festgesetzt. Für einen Kindergartenplatz im Gruppentyp I oder III mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden pro Woche wären dies zur Zeit 247,25 € monatlich.
Wichtig: Die Erklärung zum Einkommen ist jährlich abzugeben! |